CE-Konformitätsverfahren und CE-Kennzeichnung
Seit dem 01.01.1995 muss der Anlagenhersteller für jede Maschine, die in den Geltungsbereich der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme ein CE-Konformitätsverfahren durchführen.
Werden bereits CE-Konforme Einzelmaschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammengefügt (Anlage), muss das Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der CE-Kennzeichnung für die gesamte Anlage durchgeführt werden.
Eine bestehende erlischt, wenn an der Maschine nach der CE-Kennzeichnung wesentliche Veränderungen vorgenommen werden. Die Konformitätserklärung muss dann vom Hersteller oder Unternehmen, dass für diesen Umbau verantwortlich ist, neu erstellt bzw. erweitert werden.
In diesen Fällen ist der Umbauer gleichzeitig auch Hersteller der Maschine. Bis hierhin war er lediglich Betreiber.
Damit der Umbauer sich nicht strafbar macht, muss auch das umgebaute Produkt wieder alle Anforderungen der CE-Kennzeichnung erfüllen.
ScheppConsult unterstützt Sie bei der Durchführung der Konformitätsverfahren für Maschinen – sowohl bei Änderungen als auch bei neuen Anlagen.
Zielsetzung des zwingend vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Konformitätsverfahrens ist, sicherzustellen, dass Ihr Produkt keine Gefährdung darstellt.
Ein Teil vom Konformitätsverfahren ist zum Beispiel die Risikobeurteilung. Hier werden Gefahren, die durch Ihr Produkt entstehen können, ermittelt, bewertet und erforderliche Maßnahmen abgeleitet.
In einem Schadensfall, der durch das Produkt verursacht wird, dient die Dokumentation des Konformitätsverfahrens als Nachweis, dass Sie alles getan haben, um Ihr Produkt sicher zu gestalten.
Durch ein kompetent durchgeführtes Konformitätsverfahren erhalten Sie ggf. auch Ansätze, wie Sie Ihr Produkt verbessern bzw. wie Sie die Qualität Ihres Produktes sichern können.
Lassen Sie sich bei der Durchführung des Konformitätsverfahrens durch uns unterstützen und nutzen Sie unser Fachwissen sowie unsere langjährige Erfahrung.
Wir begleiten Sie beim Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen bis zur CE-Konformität:
- Recherche der relevanten Richtlinien & Normen
- Festlegung der zu ergreifenden Maßnahmen
- Durchführung der Risikobeurteilung
- Erstellung der Maschinendokumentation
- Vorbereitung der Konformitätserklärung
Wir führen auf Wunsch das komplette Konformitätsverfahren für das CE-Zeichen – oder Teilaufgaben davon – durch.
Sie müssen dann nur noch unterschreiben!