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Die externe Lösung – Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unternehmer sind laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Unsere qualifizierten Fachkräfte übernehmen für Sie alle Aufgaben nach  § 6 ASiG und unterstützen in allen Fragen der Arbeitssicherheit wie:

  • Prävention im Arbeitsschutz,
  • Schulungs- und Beratungsleistungen in allen Belangen des Arbeitsschutzes,
  • Teilnahme bzw. Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA),
  • intensive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Betriebsarzt,
  • softwaregestützte Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG / BetrSichV und GefStoffV,
  • regelmäßige Begehungen,
  • Kommunikation mit Behörden und Sachversicherern,
  • Analyse und Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen bei Arbeitsunfällen,
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Ergonomie am Arbeitsplatz,
  • unsere Mitarbeiter verfügen über alle wichtigen Qualifikationen und werden regelmäßig weitergebildet. Sie profitieren von unserem interdisziplinären Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung in verschiedenen Betrieben,
  • Organisation und Durchführung von Messungen zu Arbeitsplatzgrenzwerten.